Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Um den Aufwand zusätzlicher Steuererklärungen zu vermeiden, sollte nur ein Verein die Eintrittsgelder vereinnahmen und dann einen Teil der Einnahmen an den Kooperationspartner weitergeben.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Um den Aufwand zusätzlicher Steuererklärungen zu vermeiden, sollte nur ein Verein die Eintrittsgelder vereinnahmen und dann einen Teil der Einnahmen an den Kooperationspartner weitergeben.