Ja. Für den Erhalt der Gemeinnützigkeit und einer Steuernummer ist die Vereinssatzung (Rahmenordnung) an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt als Anmeldung.
Fragen Sie bei Ihrem Finanzamt nach, welche Unterlagen dort benötigt werden. Diese können von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein.