Laut der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) besteht keine Pflicht, Umsatzsteuer zu verlangen, wenn der umsatzsteuerpflichtige Umsatz 25.000 € im vorausgegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Bei einem Überschreiten von 25.000 € umsatzsteuerpflichtigem Umsatz im Jahr tritt im darauffolgenden Jahr die Umsatzsteuerpflicht ein.
Zu beachten ist, dass die beiden genannten Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen müssen, damit die Kleinunternehmerregel angewandt werden kann.
Ob der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 € überschreiten wird, bedarf dabei einer Prognose zu Beginn des Kalenderjahres. Wird hier ein voraussichtlicher Umsatz von nicht mehr als 100.000 € prognostiziert, gilt dies als maßgebend, auch wenn der tatsächliche Umsatz diesen überschreitet.