Eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft darf Spendenbescheinigungen ausstellen.
Zudem ist man durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit teilweise von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Hier gilt eine Freigrenze des jährlich erzielten Gewinns von bis zu 45.000 EUR.
Aber: Eine Umsatzsteuerpflicht besteht weiterhin.