Sie müssen bei Ihrem örtlichen Finanzamt einen Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen. Diesem legen Sie die Jahresabschlussrechnungen der letzten drei Jahre bei, sowie eine unterschriebene Rahmenordnung und das Wahlprotokoll der letzten Vorstandswahl.
In der Regel wird die Gemeinnützigkeit für 18 Monate erteilt. Nach etwa 12 Monaten werden die Gruppen vom Finanzamt angeschrieben und um eine Steuererklärung gebeten, die dann später alle drei Jahre erfolgen muss (Körperschaftssteuerfreistellung).